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Aktuelles – News von der Hundeschule Karin Schwarz

Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ist erteilt

von | 5. Februar 2015

Uns wurde vom Verbraucherschutz und tierärztlichen Dienst Tierschutz Rems-Murr-Kreis die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden bzw. die Anleitung der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter erteilt.

Seit August 2014 ist für den Betrieb einer Hundeschule diese Erlaubnis Vorschrift.

Der Inhaber der Hundeschule muss seine Sachkunde nachweisen.

Diese Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr 8f soll gewährleisten, dass die Hunde in der Hundeschule sachgemäß und tierschutzgerecht ausgebildet werden.

Treffen Sie die richtige Entscheidung für sich und Ihr Fellkind – vom Chihuahua bis zur Dogge: bei uns sind Sie in den besten Händen!

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